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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 15 A 150/05   

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https://dejure.org/2007,19776
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 15 A 150/05 (https://dejure.org/2007,19776)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2007 - 15 A 150/05 (https://dejure.org/2007,19776)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 (https://dejure.org/2007,19776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser einer Dachfläche in die Trennkanalisation; Erhebung eines Kanalanschlussteilbetrages für die Möglichkeit des Einleitens von Niederschlagswasser; Bestehen einer Abwasserbeseitigungspflicht bei Existenz eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Düsseldorf, 25.03.2014 - 17 K 5503/13

    Ortsnahe Regenwasserbeseitigung

    Denn das in Rede stehende Grundstück N.------straße 35 wurde -unstreitigweder nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, erstmals befestigt oder erstmals an die öffentliche Kanalisation angeschlossen (hinsichtlich des insoweit maßgeblichen Schmutzwasseranschlusses, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05, juris, Rn. 18, wurde das Grundstück erstmals 1990 an die vorhandene Trennkanalisation angeschlossen, vgl. Entwässerungsplan vom 30. März 1990).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - 15 A 2301/17

    Niederschlagswasser; Überlassungspflicht; Freistellung; Versickerung; Ortsnahe;

    Wie unter 1. ausgeführt, kommt es auf das Verständnis des Begriffs der ortsnahen Gewässereinleitung, wie er im Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 -, juris Rn. 16, verwendet worden ist, nicht an.
  • VG Düsseldorf, 16.02.2022 - 5 K 2399/21
    vgl. in diesem Sinne im Ergebnis auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 und vom 22. Januar 2008 - 15 A 488/05 -.
  • VG Arnsberg, 17.08.2009 - 14 K 1706/09

    Regenwasser fließt vorerst weiter in den Gartenteich - Stadt Werl muss über

    Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 - könne sich die Gemeine nicht einseitig von ihrer Abwasserbeseitigungspflicht lösen, weil sie weiterhin haftungsrechtlich für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung einzustehen habe.

    In dem dort zitierten Beschluss vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 - befasst sich das Oberverwaltungsgericht überhaupt nicht mit der im vorliegenden Fall interessierenden Problematik.

  • VG Düsseldorf, 12.01.2011 - 5 K 2073/10
    Ein unschlüssiger und nicht nachvollziehbarer Vortrag ist für die im Falle eines Verzichts auch weiterhin abwasserbeseitigungspflichtige und damit haftungsrechtlich verpflichtete Beklagte, vgl. OVG NRW, Beschluss 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 -, zitiert nach Juris, Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2009 - 5 K 3247/07 - Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Juli 2010, § 53 Rn. 136 - 138, keine Grundlage, um einen Verzicht hinsichtlich der Abwasserüberlassungspflicht zu erteilen, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 8. April 2009 - 5 K 3247/07; Queitsch, in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Juli 2010, § 53 Rn. 136 - 138.
  • VG Düsseldorf, 08.04.2009 - 5 K 3247/07

    Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser bei den Gemeinden i.R.e.

    vgl. in diesem Sinne im Ergebnis auch: OVG NRW, Urteile vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 und vom 22. Januar 2008 - 15 A 488/05 -.
  • VG Düsseldorf, 17.11.2008 - 5 K 4031/08

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Ausübung des

    vgl. in diesem Sinne im Ergebnis auch: OVG NRW, Urteile vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 und vom 22. Januar 2008 - 15 A 488/05 -.
  • VG Düsseldorf, 25.02.2011 - 5 K 630/10

    Eine Gemeinde ist nur in begründeten Ausnahmefällen zur Änderung der

    Im Sinne dieser Auslegung habe das OVG NRW mit Urteil vom 31. Januar 2007 - 15 A 150/05 - entschieden.
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